Hygienekonzept des FSV Hilbringen 1957 e.V.
Stand: Montag, den 01.08.2022

Präambel

Dieses Hygienekonzept entspricht den aktuell geltenden Regelungen im Kreis Merzig-Wadern und den Vorgaben der Landesregierung des Saarlandes und wird an die aktuellen Regelungen angepasst. Des Weiteren wird auf Konzeptvorschläge des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ Bezug genommen.

Ziel dieses Konzeptes ist die Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus und die Minimierung des Ansteckungsrisikos, um auch in Zukunft den Amateursport ausüben zu können.

§ 1 Grundsätzliche Regelungen
(1) Es ist grundsätzlich auf dem gesamten Sportgelände der Abstand von 1,5 m zu wahren, sofern in den folgenden Vorschriften nichts anderes geregelt ist. Dies gilt nicht für Personen aus demselben Haushalt.
(2) Jeder hat sich beim Betreten der Sportanlage die Hände zu desinfizieren.
(3) Allen Personen, die Krankheitssymtome aufweisen, ist das Betreten unserer Sportanlage inclusive Clubheim und Kabinentrakt untersagt. Zu diesen Symptomen zählen insbesondere Fieber, trockenes Husten, Atemnot, Geschmacks- und/oder Riechstörungen, Halsschmerzen, Schnupfen oder Durchfall. Diese Regelung findet ebenso Anwendung, wenn Personen aus demselben Haushalt diese Symptome aufweisen.
(4) Von allen Begrüßungsritualen, die auf Körperkontakt basieren, ist abzusehen.
(5) Wir empfehlen ausdrücklich auf der Sportanlage das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
(6) Das Verweilen im Kabinentrakt ist ausdrücklich untersagt.

§ 2 Trainings- und Spielbetrieb
(1) Jeder Spieler soll eine eigene Flasche nutzen. Diese darf nicht mit der Mannschaft geteilt werden.
(2) Das Training soll auf freiwilliger Basis erfolgen.
(3) Es ist eine Liste mit allen Spielern zu führen, die an der jeweiligen Trainingseinheit teilgenommen haben.
(4) Spiele sind gegenüber dem Vorstand frühzeitig (1 Woche vor Anstoß) anzuzeigen. Jede Mannschaft des FSV Hilbringen 1957 e.V. führt sowohl bei Heim-, als auch bei Auswärtsspielen eine Kontaktdatenliste mit allen Spielern mit sich und gibt diese am jeweiligen Spieltag im Clubheim oder vor Ort ab. Gleiches gilt für die Gastmannschaften.
(5) Die Nutzung der Kabinen und Duschen ist unter den geltenden Abstands- und Hygiene-Regeln gestattet. Es ist regelmäßig zu lüften.

§ 3 Regeln für Zuschauer
(1) Zuschauer, Eltern und Betreuungspersonen dürfen die Sportanlage während der Trainingseinheiten und des Spielbetriebs nur unter Einhaltung der AHA-Regeln betreten. Wir weisen darauf hin, dass das Stehen an der Barriere nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist. Diese Regeln haben die Zuschauer, Eltern und Betreuungspersonen eigenverantwortlich zu befolgen.
(2) Innerhalb des Kabinentraktes ist es den Zuschauern nur gestattet, die Toiletten aufzusuchen. Ein längeres Verweilen dort und das Betreten der Kabinen ist ihnen ausdrücklich untersagt!

§ 4 Bewirtung und Nutzung des Clubheims
Das Clubheim ist unter den allgemein gültigen Gaststättenregelungen geöffnet. Hier wird auf die Covid-Verordnung des Saarlandes verwiesen.

§ 5 Nichtbefolgen dieser Regeln
Der Vorstand des FSV Hilbringen 1957 e.V. hält sich offen, beim Nichtbefolgen dieser Regelungen ein Platz-/Hausverbot auszusprechen. Es ist jedes Mitglied des Vorstandes berechtigt, dieses Recht auszuüben. Ebenso kann unsere/r Clubwirt/in dieses Recht ausüben.

Bei Fragen steht Ihnen der Vorstand selbstverständlich zur Verfügung.

Diese Regelungen sind einzuhalten, bis der Vorstand hier erneut tätig wird.